Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Das Unternehmen TRASH GALORE wird durch die Trash Galore GbR, vertreten durch die Gesellschafter Anne-Sophie Müller, Lukas Binner, Fabian Höffner, Diezmannstraße 20A, 04207 Leipzig (nachfolgend „Trash Galore“) betrieben. Trash Galore ist ein Unternehmen, welches Vermittlungsleistungen (u.a. von gebrauchtem Material), Rückbau und Beratungstätigkeiten im Eventsektor durchführt, Konzepte und Konstruktionen aus Restmaterialien entwickelt sowie Öko-Bilanzen erstellt. Trash Galore verkauft die damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

1.2 Die nachstehenden AGB regeln die Beziehungen zu sämtlichen Vertragspartner*innen, insbesondere zu Eventagenturen und Initiativen als Begünstigte der Vermittlungen.

1.3 Es liegen ausschließlich die AGB von Trash Galore zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Trash Galore ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

1.4 Trash Galore ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Aufgaben Dritter zu bedienen. Dabei wird Trash Galore sicherstellen, dass die ihm obliegenden Pflichten auch von Dritten eingehalten werden.

2. Vertragsschluss & Vergütung

2.1 Vertragsgrundlage ist eine von Trash Galore erstellte Angebotskalkulation, welche freibleibend ist. Inhalt des Angebotes ist abhängig von der jeweils angefragten Dienstleistung der Vertragspartner*innen. Nach Bestätigung der Vertragspartner*innen durch Unterschrift der Angebotskalkulation und Annahme durch Trash Galore kommt der Vertrag zustande. Mit den Begünstigten der Vermittlung (nachfolgend Initiativen) werden entsprechende Abnahmevereinbarungen getroffen. Die Vertragspartner*innen von Trash Galore haben auf die Wahl der Projekte keinen Einfluss. Die Materialien werden nach Abschluss des jeweiligen Events abgeholt und zu den Initiativen verbracht. Es besteht keine Rückgabeverpflichtung der Materialien ab Abnahme. Bei vor Ort festgestellten nicht vermittelbaren defekten Materialien besteht keine Abnahmeverpflichtung. Falls vor Ort die Materialien nicht zur vereinbarten Zeit zur Abholung oder die technisch notwendigen Gegebenheiten zum Rückbau bereitstehen, ist Trash Galore nicht verpflichtet, die Materialien mitzunehmen. Die entsprechende Entsorgung vor Ort nicht vermittelbarer Materialien ist Sache der Vertragspartner*innen. Ein vor Ort festgestellter Materialienschwund liegt im Risikobereich der Vertragspartner*innen. Die vereinbarte Vergütung bleibt dabei aufrechterhalten. 

2.2 Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese, sofern sie Trash Galore den Umständen nach für erforderlich halten durfte, durch die Vertragspartner*innen zuzüglich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen.

2.3 Bei den Vertragspartner*innen handelt es sich um Unternehmer gemäß § 14 BGB, mithin um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Es besteht kein Widerrufsrecht.

3. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

3.1 Es gelten die Preise gemäß Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert ausgewiesen.

3.2 Trash Galore ist berechtigt, von den Vertragspartner*innen einen Vorschuss in Höhe von 50 % der Gesamtsumme (brutto) des Angebots zu verlangen. Der Vorschuss ist sofort nach Rechnungserhalt fällig. Die verbleibenden Kosten sind spätestens 14 Tage nach End-Rechnungserhalt, wenn auf der Rechnung das Zahlungsziel nicht anders ausgewiesen ist, zu zahlen. 

3.3 Bei Absage der Beauftragung oder bei Rücktritt von dem bestätigten Angebot werden folgende Stornierungskosten zwischen Trash Galore und den Vertragspartner*innen vereinbart: Bei Absage ab 14 Tage vor der geplanten Auftragserfüllung sind 50 % der Gesamtsumme zu begleichen. Bei Absage ab dem 7. Tag vor der geplanten Auftragserfüllung sind 80 % der Gesamtsumme zu zahlen.

4. Einwilligungserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen 

4.1 Die Vertragspartner*innen und Initiativen erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Übergabe von Materialien und/oder weiterer Nutzung der Materialien Bilder und/oder Videos von Personen und Orten gemacht werden, sowie das Logo und der Name der Vertragspartner*innen und Initiativen zur Veröffentlichung 

- auf der Homepage der TRASH GALORE GbR (www.trashgalore.de) 

- in (Print-)Publikationen der TRASH GALORE GbR 

- auf Social-Media-Kanälen der TRASH GALORE GbR 

- auf der Homepage Dritter (Vertragspartner*innen der TRASH GALORE GbR) 

- in (Print-)Publikationen Dritter (Vertragspartner*innen der TRASH GALORE GbR) 

- auf Social-Media-Kanälen Dritter (Vertragspartner*innen der TRASH GALORE GbR) 

verwendet und zu diesem Zwecke auch gespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit von Trash Galore. 

4.2 Die Einholung der Einwilligung der jeweiligen projektbeteiligten Personen erfolgt gesondert. 

5. Pflichten der Initiativen

5.1 Die Initiative hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Lieferfahrzeugen durch Trash Galore oder deren Subunternehmer*innen zu erreichen ist und die Materialien zum vereinbarten Lieferzeitpunkt am Lieferort durch die Initiative oder beauftragte Dritte abgenommen werden.

5.2 Kann der zwischen den Parteien vereinbarte Liefertermin aus Gründen, die die Initiative zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, ist Trash Galore berechtigt, einen angemessenen Aufwendungsersatz geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Termin nicht bzw. nicht rechtzeitig abgesagt wird oder Wartezeiten wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten der Initiative entstehen. Der Initiative bleibt es vorbehalten, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen, dass die Aufwendung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

5.3 Die Initiative hat keinen Anspruch auf bestimmte Materialien und/oder Abnahmemengen.

5.4 Trash Galore stellt die Materialien unter folgenden Bedingungen zur Wiederverwertung zur Verfügung, welche wie folgt durch die Initiative bestätigt wird.

- Die Initiative garantiert, dass die Materialien nur im Einklang mit den maßgeblichen urheberrechtlichen Vorschriften wiederverwertet werden.

- Die Initiative steht für Rechtsverletzungen der Urheber*innen der Materialien im Zusammenhang mit der Wiederverwertung durch sich und etwaig beauftragte Subunternehmen vollumfänglich ein. Die o.g. Einrichtung stellt Trash Galore von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Wiederverwertung der Materialien gegen sie erheben, im Außenverhältnis frei. Im Innenverhältnis haftet die Initiative zu 100 Prozent.

- Die Initiative garantiert, dass die zur Verfügung gestellten Materialien nur so wiederverwertet wird, dass sowohl die Bildmotive als auch die Textinhalte und Logos der Vertragspartner*innen nicht sichtbar sind und auch nicht wieder sichtbar gemacht werden können.

- Eine gewerbliche Nutzung ist zulässig, wenn die Bilder, Textinhalte und Logos der Vertragspartner*innen auf dem Material unkenntlich gemacht werden bzw. nicht mehr ihrer ursprünglichen Nutzung zugeordnet werden können.

6. Ausschluss Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz 

6.1 Eine Produkthaftung durch Trash Galore ist nicht gegeben. Trash Galore ist kein Hersteller gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG und bringt kein Produkt selbst in den Warenverkehr. Trash Galore kommt nicht für Produktfehler, die durch mögliche Vornutzung entstanden sind, auf.

6.2 Die Materialien, die Trash Galore aushändigt, sind bereits mindestens einmal verwendet worden und können Gebrauchsspuren aufweisen. Die Materialien können durch die Vornutzung fehlerhaft sein und die für das jeweilige Produkt üblichen Sicherheitsstandards können nicht erwartet werden. Alle Materialien werden als defekt vermittelt. Die Verantwortung für die Verwendung der Materialien liegt ausschließlich bei den Initiativen.

6.3 Eine Haftung bei Schäden durch unsachgemäßen oder nicht angemessenen Einsatz der Materialien durch Trash Galore ist ausgeschlossen. Trash Galore kann für den Hersteller oder die Lieferketten des Materials keine Nachweise erbringen. 

6.4 Im Übrigen wird auf Punkt 7. verwiesen.

7. Haftung Trash Galore

7.1 Ansprüche der Vertragspartner*innen auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Trash Galore, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Gegenüber Unternehmen gilt in Bezug auf Satz 1 abweichend für Erfüllungsgehilfen, dass eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen ist.

7.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Trash Galore nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, max. mit einem Betrag in Höhe von 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden und 1.000.000 € für Umweltschäden, wenn diese einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Vertragsparteien aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

7.3 Bei Abholung und Verbringung der Materialien durch Trash Galore ist diese berechtigt, etwaig vorhandene Beladevorrichtungen der Vertragspartner*innen vor Ort zu nutzen. Das Haftungsrisiko für etwaig daraus resultierende Beschädigungen tragen die Vertragspartner*innen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der von Trash Galore, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmen gilt in Bezug auf Satz 1 abweichend für Erfüllungsgehilfen, dass eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ausgeschlossen ist. 

7.4 Die Einschränkungen der Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Trash Galore, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8. Datenschutz

8.1 Trash Galore verarbeitet und speichert die den jeweiligen Vertrag betreffenden Daten, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange sie zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Der Vertragspartner*innen hat das Recht, die von ihm bei Trash Galore gespeicherten Informationen einzusehen. 

8.2 Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Vertragspartner*innen zu anderen als den in diesem § 8 genannten Zwecken ist Trash Galore nicht gestattet.

8.3 Ausführliche Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Diese ist unter https://www.trashgalore.de/datenschutz einsehbar.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

9.2 Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.3 Sind die Vertragspartner*innen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Gerichtssitz, Leipzig. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner*innen keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Bestimmungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.